FC "STELLA" 1911 e.V. Bevergern

FC "STELLA" 1911 e.V. Bevergern

Übergeordnet

Jungenmannschaften 2017/2018

 

A1-Junioren

 

 


 

B1-Junioren

 

 


 

C1-Junioren

 

 


 

D1-Junioren

 

 

 

 


 

D2-Junioren

 

 


 

E1-Junioren

 

 


 

E2-Junioren

 


F1-Junioren

 


F2-Junioren

 

 


 

 

Minis I

 

 


 

Minis II

 


Eine Bitte an alle Jugendtrainer: Helft uns, diese Seite mit weiteren Bildern zu füllen und aktuell zu halten! Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

1. Damen

 

Trainer:
Siegfried Dierkes
0172 5195017

Co-Trainer/ Betreuer:
Ingo Niemann
0177 4918895

 

Aktueller Spielplan:

 

Trainingszeiten:

Dienstags & Freitags jeweils 19 - 20:30 Uhr

Alle fußballinteressierten Damen (ab 16 Jahre) sind zu diesen Terminen herzlich willkommen.

 

 

 

 

1. Mannschaft
Saison 2023/2024

 

 

Trainer:
Thomas Overmeyer
Tel: 0176 - 84706752

 

Aktueller Spielplan:


 

2. Mannschaft

Saison 2023/2024


 

 

Trainer:
Jonas Michael
0174 - 2037214

 

 

 

 

 

Maßnahmen für alle im Bereich der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit Tätigen beim FC Stella Bevergern 1911e.V.

Der Vorstand von Stella Bevergern 1911 e.V. erklärt das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zum Vorstandsthema und veranlasst die Aufnahme in die Vereinssatzung nach den entsprechendenRichtlienen. Als Zeichen der Solidarität und als Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz unterzeichnen alle Verantwortlichen im Verein den Ehrenkodex. Der Vorstand hat festgelegt, dass mit allen Trainer/innen, Übungsleiter/innen sowie Betreuer/innen ein Informationsgespräch geführt wird bzw. zukünftig im Vorfeld ihrer Tätigkeit, ein Informationsgespräch geführtwerden soll. Darin bezogen sind der Ehrenkodex und die damit verbundenen Verpflichtungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Des weiteren sollen alle Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Betreuer und Betreuerinnen, die in der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Verein tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vorlage regelt und registriert die Vertrauensfrau oder der Vertrauensmann in unserem Verein. Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, das sich durch viele Lebensbereiche zieht und leider auch vor dem Sport nicht Halt macht. Von Täterinnen und Tätern ist bekannt, dass sie meist strategisch vorgehen und sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Hier gilt es, die Aufmerksamkeit auch in unserem Verein zu schärfen sowie Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt möglichst wirksam zu schützen.



Schweigen schützt die Falschen

Sexualisierte Gewalt

gegenüber Kinder und Jugendlichen im Sportverein


Unter dem Slogen "SCHWEIGEN SCHÜTZT DIE FALSCHEN" steht unser Sportverein ab sofort für den Grundsatz:

In unserem Verein gibt es keinen Raum für Übergriffe in Form von Erniedrigung und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen.


weitergehende Informationen: klick hier (Link zur Seite der Sportjugend NRW, Kampagne: Sport & sexualisierte Gewalt)


 

Ehrenkodex
des Landessportbundes NRW

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom FC "Stella" 1911 e.V. Bevergern, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen verpflichten sich:

  • dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen.
  • das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/ Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.







Die brandneue Smartphone-App des FC Stella ist ab sofort für Apple´s IOS (Iphone, Ipod-Touch), für alle Smartphones mit Android, Windowsphones und im Appstore von Amazon kostenlos erhältlich! Über die App gibt es stets aktuelle Nachrichten und Termine direkt auf das Smartphone.Die Nachrichten landen hierbei per "Push-Mitteilung" direkt auf dem Handy-Display! So verpassen Sie keine Neuigkeiten beim FC "Stella" 1911 e.V. Bevergern.



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Der Vereinsreport erscheint 1/4 jährlich und liegt in den Bevergerner Geschäften & Arztpraxen etc. kostenlos aus.

Alle Beiträge gehen seit dem Frühjahr 2012 bitte an folgende Adresse:

Petra Wall
Riesenbecker Straße 17
48477 Hörstel
Tel: 05459/801661

Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Sportstätten des FC "Stella" 1911 e.V.


Ein Sportverein mit über 1500 Mitgliedern benötigt entsprechende Kapazitäten für seine Sportler. Daher bietet der FC Stella folgende Sportstätten.


1.Tennis


Die Tennisabteilung verfügt in den Sommermonaten über eine Platzanlage mit 4 Ascheplätzen. Die gemütliche Anlage am Sportzentrum an der Heckenrosenstraße verfügt außerdem über das Vereinsheim "Onkel Tom´s Hütte" mit eigenen Umkleidekabinen und Duschen. In den Wintermonaten ziehen die Tenniscracks um die Tennis-Halle im benachbarten Hörstel.

2. Fussball


Die Fussballabteilung verfügt über gleich 3 Naturrasenplätze an der Saltenwiesestiege. Das Stadion bzw. Hauptplatz verfügt seit den neunziger Jahren über eine überdachte Tribüne. Das Stadion wurde nach 99 Jahren im Jahre 2010 in "bwh-Stadion" unbenannt. Der Namensgeber; die benachbarte Firma "bwh-Koffer", ebenfalls beheimatet an der Saltenwiesestiege ließ es sich als erster Ansprechpartner nicht nehmen, die Namensrechte zu erwerben. Vor allem die Jugendabteilung profitiert hiervon kräftigst. Neben dem bwh-Stadion steht ein etwas kleinerer Rasenplatz zur Verfügung. Mit einem Flutlicht ausgestattet (soll 2012 saniert werden) steht der Platz den Stellanern das ganze Jahr über zur Verfügung. Außerdem steht eine große Rasenfläche hinten den Tennisplätzen zur Verfügung. Der sog. Schiessstand-Platz wurde in den letzten Jahren nach und nach umgebaut, um vor allem die steigende Anzahl an Jugendmannschaften ausreichend Trainingsfläche zu bieten. Auch dieser Platz bietet ganzjährig eine moderne Flutlichtanlage.

3.Judo


Die Judoka, welche sich in den vergangenen Jahren steigender Mitgliedszahlen erfreuen durften, trainieren im eigenem Dojo in der Harkenberghalle in Hörstel. Für Turniere und Mannschaftskämpfe steht außerdem die neue Sporthalle der Vereine im Vogelsang in Riesenbeck zur Verfügung.

4. Freizeit-/Breitensport & Volleyball


Den Hallensportlern stehen gleich 2 Hallen zur Verfügung. Die eigene Halle an der Grundschule sowie die "Grüne Halle" in Riesenbeck (mit Gymnastikraum).


 

Stella-Point

Der zuständige Ansprechpartner für die Vermietung des Stella-Points ist Carsten Ulitzka, Tel.: 0176 40088659 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nutzungsbedingungen des Stella-Points: Der Sozialraum "Stella-Point" ist ausschließlich für Vereinsveranstaltungen gedacht. Hierzu zählen u.a. Vorstandssitzungen, Abteilungsfeierlichkeiten, Mannschaftsaktivitäten und Bundesliga-Übertragung für die Jugend. Untersagt/Verboten ist die private Nutzung sowie die Nutzung dritter Vereine/Instutitionen. Fragen hierzu ausschließlich an den geschäftsf. Vorstand (Sebastian Lipski; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0171 - 6265573).

 


 

Turnhalle Bevergern


Seit Jahrzehnten steht dem FC "Stella" die Turnhalle an der St.Antonius-Grundschule ab dem Unterrichtsschluss zur Verfügung.


 

Grüne Halle im Ortsteil Riesenbeck


Seit wenigen Jahren steht dem FC "Stella" die Grüne Halle in Riesenbeck zur Verfügung. Diese Halle, welche in Zusammenarbeit mit den Vereinen SV Teuto, Brukteria Dreierwalde und dem SC Hörstel entstand, steht neben dem Trainingsbetrieb auch für größere Turniere zur Verfügung.


Beitragsordnung gem. § 5 der Vereinssatzung (gültig seit 17.03.2005)




1. Zuordnung
Diese Beitragsordnung regelt nur die Beitragssätze des FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern. Hierin sind Zusatzbeiträge, die die Abteilungen im Rahmen ihrer Ordnungen erheben können, nicht enthalten. Diese sind stets gesondert zu zahlen und werden getrennt eingezogen. Mit Stand 17.03.2005 erheben die Abteilungen
· Fußball
· Judo
· Tennis
einen Zusatzbeitrag.
Die Durchführung von Einzelmaßnahmen können in allen Abteilungen einen Sonderbeitrag erfordern. Dieser kann nur mit Zustimmung des Mitgliedes und durch Anmeldung zur Teilnahme an der Einzelmaßnahme erhoben werden.

2. Beiträge

a) Monatsbeitrag
Erwachsene 4,50 €
Jugendliche (bis 18 Jahre) 3,50 €
Kinder (bis 14 Jahre) 2,50 €
Familie (Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre) 12,00 €

b) Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

c) Familienbeitrag
Es ist vom geschäftsführenden Vorstand bei gleicher Kontonummer zu prüfen, ob der Familienbeitrag günstiger ist gegenüber den Einzelbeiträgen der Familienmitglieder. Bei unterschiedlichen Kontonummern ist ein Antrag auf Nutzung der Familienregelung zu jeder Buchung bis zum 31.01. / 31.07. an den geschäftsführenden Vorstand zu stellen.

d) Beitragsbefreiungen
· Für Ehrenmitglieder FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern und aktiven Schiedsrichtern wird kein Beitrag erhoben.
· Aktive Trainer/Übungsleiter, die keine Aufwandsentschädigung erhalten bzw. auf die Auszahlung verzichten, werden auf Antrag der Abteilung während ihrer vertraglich geregelten Tätigkeit vom Beitrag freigestellt. Es gilt der Beitragssatz der zur Anwendung kommt. Bei Inanspruchnahme des Familienbeitrages ist der jeweilige Beitragsanteil anzusetzen.
· Sonstige Beitragsbefreiungen bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.

e) Beitragsreduzierungen / Beitragserstattung
· Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und volljährige Schüler sowie arbeitslose Jugendliche können auf Antrag in der Familienregelung verbleiben bzw. einbezogen werden. Der Antrag ist bis zum 15.01. / 15.07. dem geschäftsführenden Vorstand vorzulegen. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.
· Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und volljährige Schüler sowie arbeitslose Jugendliche können auf Antrag ein Drittel der Beiträge erstattet bekommen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Danach verfällt der Erstattungsanspruch für das zurückliegende Jahr.
· Sonstige Beitragsreduzierungen bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes.

3. Einzug
Die Beiträge werden halbjährlich im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Die Buchung erfolgt frühestens zum 15. Februar für das erste Kalenderhalbjahr und frühestens zum 15. August für das zweite Kalenderhalbjahr.

4. Beitragsanhebung
Beitragsanhebungen wegen Erreichen der Altersgrenze werden halbjährlich vorgenommen. Mitglieder, die im ersten Halbjahr das festgelegte Lebensjahr vollenden, werden somit zum 15. August des betreffenden Jahres mit dem erhöhten Halbjahresbeitrag belastet. Fällt der Geburtstag in das zweite Halbjahr, erfolgt die Beitragsanhebung zum 15. Februar des Folgejahres. Allgemeine Beitragsanhebungen gelten gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung.

5. Eintritt
Neu eingetretene Mitglieder werden mit dem des Beitrags folgenden Monats beitragspflichtig. Der Beitrag wird bis zum 30.06. bzw. 31.12. zusammen mit den Zusatzbeiträgen der Abteilungen und deren Aufnahmegebühren eingezogen. Die Einbeziehung in den Familienbeitrag wird ab der nächsten regulären Beitragserhebung durchgeführt.

6. Gebühren
· Die anfallenden Gebühren bei Nichteinlösung oder unberechtigtem Widerruf von Lastschriften hat das Mitglied zu tragen, soweit sie von den Banken in Rechnung gestellt werden. Dies trifft auch bei Änderung der Bankverbindung, die dem Verein nicht angezeigt worden ist, zu.
· Bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Begleichung der Rechnung mit anschließend schriftlicher Mahnung wird 2,50 € Bearbeitungsgebühr incl. Porto in Rechnung gestellt. Beim zweiten Mahnschreiben sind zusätzlich 3,00 € Mahngebühr zu zahlen.
· Kosten die durch ein Mahnverfahren entstehen hat das Mitglied zu tragen.
· Bei Zahlung der Mitgliedsbeiträge mittels Rechnung wird für jede Beitragserhebung zusätzlich eine gesonderte Verwaltungsgebühr von 2,50 € berechnet.

7. Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.Juni bzw. 31.Dezember) mit einer Frist von drei Monaten zulässig. Sie ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand FC „Stella“ 1911 e.V. Bevergern zu richten.
Bei der Kündigung der Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Kündigung wird schriftlich durch den geschäftsführenden Vorstand mit Angabe der Wirksamkeit bestätigt.

8. Sonstiges
Diese Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17. März 2005 beschlossen.

 

 

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